Zuständigkeit/Antrag - Schiedsamt Neukirchen-Vluyn

Zuständigkeit/Antrag

  

Generell ist die Schiedsperson am Wohnsitz des Antraggegners örtlich zuständig. Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat zwei Schiedsamtsbezirke (Neukirchen & Vluyn). Der Rat der Stadt hat für die Wahlperiode 2025-2029 in Neukirchen Frau Heike Walter und in Vluyn Herrn Ulrich Suhre als Schiedspersonen bestimmt.

 

Für die jeweilige bezirkliche Zuordnung in Neukirchen-Vluyn (einschließlich Stadtteile) finden Sie im Bereich Zuständigkeit/Antrag ein Straßenverzeichnis.

 

Wenden Sie sich einfach an die Schiedsperson Ihres Bezirkes in Neukirchen und Vluyn. Hier bekommen Sie Unterstützung bei der Antragstellung.  

 

 

Die Kontaktdaten zu Schiedsämtern/Schiedspersonen anderer Städte in NRW erhalten Sie über den Link

 

justiz-online

 

im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

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