Die Meldegesetze sind Gesetze, die in Deutschland das Meldewesen regeln. Die Länder müssen sich dabei an die Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten. Seit der im September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform hat der Bund für das Meldewesen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG) und hat ein Bundesmeldegesetz verabschiedet. Ein entsprechender Entwurf wurde ab Ende 2011 dem Bundestag vorgelegt und nach kontroversen Diskussionen im Februar/März 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dieses neue Bundesmeldegesetz sollte ursprünglich am 1. Mai 2015 in Kraft treten. Sein Inkrafttreten wurde jedoch durch die Änderung des Art. 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens auf den 1. November 2015 verschoben, „damit aufgrund vorzeitig in Kraft tretender Ermächtigungsgrundlagen Bundesverordnungen, Landesregelungen und Verwaltungsvorschriften gleichzeitig mit dem MeldFortG in Kraft treten können.“
Quelle: Wikipedia
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