Aktuelle Informationen

 

 

Die Amtszeiten Ihrer Schieds-personen Monique Jägers (Neukirchen) und Sonja Püskens (Vluyn) sind zum 31.12.2024 ausgelaufen.

 

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat für die Amtszeit 2025 - 2029 neue Schiedsleute gewählt, die seit dem 1. Januar 2025 im Amt sind. Der Bezirk Neukirchen wird durch Heike Walter, der Bezirk Vluyn durch Ulrich Suhre betreut.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen

Im Kapitel 2 (Ordentliche Gerichtsbarkeit) und dort im Abschnitt 1 (Gütestellen und Schlichtung) dieses Gesetzes, sind nach §44 die Schiedsämter Gütestellen im Sinne des §794 Abs. 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung.

 

Link zum JustG NRW

 

Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW)

Die Rechtsgrundlage zur Einrichtung von Schiedsamtsbezirken, für die Wahl von Schiedspersonen sowie der Befugnisse im Bereich der Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen regelt in Nordrhein-Westfalen das Schiedsamtsgesetz.

Um den vollständigen Gesetzestext abzurufen, klicken Sie bitte auf das nebenstehende Paragraphenzeichen. Sie werden auf die entsprechende Seite beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.


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