Aktuelle Informationen

 

 

Die Amtszeiten Ihrer Schieds-personen Monique Jägers (Neukirchen) und Sonja Püskens (Vluyn) laufen zum 31.12.2024 aus. Daher wer-den keine neue Schlichtungs-verhandlungen im Jahr 2024 mehr angenommen. Ab Januar 2025 stehen Ihnen die Schiedsämter in neuer Be-setzung wieder zur Verfügung.

 

Monique Jägers und Sonja Püskens bedanken sich bei der Stadt Neukirchen-Vluyn sowie bei der BDS Bezirksvereini-gung Krefeld-Moers für die Unterstützung während ihrer Amtszeiten.

 

Stadtwappen
Stadtwappen

Herzlich Willkommen in Neukirchen-Vluyn

 

Ihre Schiedspersonen der Schiedsämter Neukirchen und Vluyn freuen sich, Ihnen Näheres zum Thema Schiedsamt und dem vorgerichtlichen Schlichtungs- bzw. Sühneverfahren geben zu können.

Häufig bringt die Streitschlichtung bei den Schiedsämtern für beide Parteien wesentliche Vorteile gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

 

Schlichten statt richten

  • Vermeidung langwieriger Gerichtsverhandlungen. Verfahren vor den Schiedspersonen werden in vielen Fälle durch Vergleich nach der ersten Verhandlung abgeschlossen.
  • Beide Parteien behalten das Verfahren und die Lösung des Konfliktes in eigenen Händen.
  • Sie sparen Zeit und Nerven.
  • Das Gesicht wird gewahrt.
  • Einsparung von Kosten wie teure Anwälte und hohe Gerichtsgebühren.
  • Hier gibt es weder Sieger noch Verlierer. Es wird ein Vergleich angestrebt.
  • Das Verfahren ist nicht öffentlich.

Bevor ein Vorgang überhaupt vor Gericht angenommen wird, ist in Nordrhein-Westfalen in vielen Fällen der Schlichtungsversuch über die Schiedsämter obligatorisch. Im Bereich Zuständigkeit und Gesetze finden Sie weitergehende Informationen.

 

 

Hinweis zu Corona bedingten Maßnahmen während Antragsstellung, Vorgesprächen und Schlichtungsverhandlungen finden Sie hier.

 

 

Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen

Grundlage für das Wirken der Schiedsämter ist das Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) in der Fassung vom 01. Dezember 2021. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Gesetze.

 

 

 

Hinweis zur Korrespondenz über das Internet:

 

Es ist derzeit noch nicht möglich, rechtsgültig Anträge über das Internet entgegen zu nehmen oder mit Ihnen in einem laufenden Verfahren über das Internet zu korrespondieren. Dies bleibt der Zukunft vorbehalten.

 

Die Email-Kommunikation mit Ihren Ansprechpartnern des Schiedsamtes Neukirchen-Vluyn dient nur der Information. Um dem Schutz personenbezogener Daten Rechnung zu tragen, werden Emails in kurzen Abständen wieder gelöscht.

 

Hinweis zum Internetauftritt:

 

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