Herzlich Willkommen in Neukirchen-Vluyn
Ihre Schiedspersonen der Schiedsämter Neukirchen und Vluyn freuen sich, Ihnen Näheres zum Thema Schiedsamt und dem vorgerichtlichen Schlichtungs- bzw. Sühneverfahren geben zu können.
Häufig bringt die Streitschlichtung bei den Schiedsämtern für beide Parteien wesentliche Vorteile gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Bevor ein Vorgang überhaupt vor Gericht angenommen wird, ist in Nordrhein-Westfalen in vielen Fällen der Schlichtungsversuch über die Schiedsämter obligatorisch. Im Bereich Zuständigkeit und Gesetze finden Sie weitergehende Informationen.
Hinweis zu Corona bedingten Maßnahmen während Antragsstellung, Vorgesprächen und Schlichtungsverhandlungen finden Sie hier.
Grundlage für das Wirken der Schiedsämter ist das Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) in der Fassung vom 01. Dezember 2021. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Gesetze.
Hinweis zur Korrespondenz über das Internet:
Es ist derzeit noch nicht möglich, rechtsgültig Anträge über das Internet entgegen zu nehmen oder mit Ihnen in einem laufenden Verfahren über das Internet zu korrespondieren. Dies bleibt der Zukunft vorbehalten.
Die Email-Kommunikation mit Ihren Ansprechpartnern des Schiedsamtes Neukirchen-Vluyn dient nur der Information. Um dem Schutz personenbezogener Daten Rechnung zu tragen, werden Emails in kurzen Abständen wieder gelöscht.
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